SPD wird nach den nächsten Landtagswahlen ohne Einführung der Kennzeichnungspflicht nicht zu haben sein

erben 150x200Auf der heutigen Sitzung des Landtages wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) beschlossen. Das Gesetz enthält unter anderem folgende Neureglungen:

§ 33 SOG LSA ermächtigt nunmehr die Polizei, dass sie von jedem Diensteanbieter verlangen kann, Kommunikationsverbindungen zu unterbrechen oder zu verhindern, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist. „Die Vorschrift zur Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen trägt somit der technischen Entwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung“, erklärte Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Als das SOG vor 22 Jahren erstmalig in Kraft trat, wurde an eine Sprengladung noch ein Wecker angebaut, heute ist es ein Handy. Doch das gab es vor 22 Jahren noch nicht.“ Zudem wird die Eingriffsschwelle im Gegensatz zur derzeit gültigen Regelung erheblich angehoben. „Die Abschaltung bei Demonstrationen und damit die von den Oppositionsfraktionen befürchteten Beeinträchtigungen der Versammlungsfreiheit sind damit ausgeschlossen und ausdrücklich nicht beabsichtigt“, so Erben weiter.

Weiterlesen…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.